Zur Entlastung aller Gas- und Wärmekunden hat die Bundesregierung im Dezember 2022 das Gas- und Wärmepreisbremsengesetz (GWPBG) erlassen. Mit der Preisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
Oberhessen-Gas arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung - Entlastungen sind ab April spürbar
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe für die Energieversorger. Auch Oberhessen-Gas arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung. " Die Gesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung entsprechend herausfordernd, sodass eine fristgerechte Information aller Kundinnen und Kunden zum 01. März nicht umsetzbar ist.", erklärt Andreas Biermann, Vertriebsleiter der Oberhessen-Gas. Wichtig zu wissen: "Alle Kundinnen und Kunden erhalten selbstverständlich die ihm zustehende Entlastung in voller Höhe.", versichert Andreas Biermann.
Im Falle eines Notfalls wählen Sie bitte die folgende Nummer:
0180-1006427
(3,9 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min)