Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf Grundlage der Gasgrundverordnung (GasGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der Oberhessische Gasversorgung GmbH zur GasGVV.
- gültig ab 01.06.2024
Die Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer mit einem Satz von aktuell 19%.
Im Preis enthaltene Bestandteile:
ct/kWh netto | |
Erdgassteuer/Energiesteuer | 0,550 |
CO2-Preis nach BEHG (Stand 2024) | 0,8163 |
Gasspeicherumlage (Stand 01.07.2024) | 0,250 |
Konzessionsabgabe bis 6.300 kWh Verbrauch | 0,510 |
Konzessionsabgabe größer 6.300 kWh Verbrauch | 0,220 |
In den Nettopreisen sind zudem das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte, Entgelte für Messdienstleistungen und für Messung und Netzabrechnung enthalten.
Grundversorgung gültig ab 01.06.2024
Arbeitspreis in ct/kWh:
netto: 10,07 | brutto: 11,98
Grundpreis in €/Monat: netto: 14,90 | brutto: 17,73
Gemäß Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG §38) führte die Oberhessische Gasversorgung GmbH zum 02.09.2022 einen gesonderten Ersatzversorgungstarif für Gewerbekundenkunden ein.
Die Preise der Ersatzversorgung können ab diesem Zeitpuntk gemäß EnWG zum 01. und 15. eines Monats angepasst werden. Etwaige Preisanpassungen der Ersatzversorgung werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich hier auf unserer Website veröffentlicht.
Die Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer mit einem Satz von aktuell 19%.
Ersatzversorgung | netto | brutto | |
Arbeitspreis in ct/kWh | 15,23 | 18,12 | |
Grundpreis in Euro/Monat | 14,90 | 17,73 |
*zzgl. das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die staatl. Brennstoffabgabe (BEHG), Energiesteuer sowie sonstige hoheitliche Abgaben, Entgelte und Steuern.
Auf den Gesamtbetrag wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe erhoben.
**mit Spotmarkt = arithmetisches Mittel der Spotmarktnotierungen EGSI der PEGAS des Lieferzeitraums für THE.
Arbeitspreis Energie in ct/kWh netto: Spotmarkt/10 + 0,28**
Grundpreis in €/Monat netto: 14,90 + 0,55 €/kW (ab 17 kW je weitere kW Nennwärmeleistung)
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die fälligen Beträge überweisen.
Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der Oberhessische Gasversorgung GmbH die Oberhessengas Netz GmbH. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0180 / 100 64 27. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet Oberhessen-Gas nach den gesetzlichen Vorschriften.
Einen Lieferantenwechsel ermöglicht Oberhessen-Gas zügig und unentgeltlich.
Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Aktuelle Informationen zu unseren Sonderverträgen finden Sie auf unserer Erdgas-Produktseite.
Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.