Die wichtigsten Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Richtlinien für Heizungssysteme. Mit dem Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, hat die Regierung einen Gesetzesbeschluss verabschiedet, der eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 zum Ziel hat. 

Spätestens dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dass bedeutet, dass fossile Öl- und Gasheizungen schrittweise von modernen Technologien wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme abgelöst werden sollen.

Für wen ändert sich was?

Das neue Heizungsgesetz betrifft alle, die aktuell mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas heizen. Wer bereits Fernwärme, Solarthermie, eine Wärmepumpe oder Holz- bzw. Pelletheizung verwendet oder mindestens 65 Prozent klimaneutrale Energieträger wie Biomethan nutzt, kann weiterhin heizen wie bisher. 

Mit diesen Heiztechnologien sind Sie auf der sicheren Seite

Folgende Systeme entsprechend den Vorgaben des Heizungsgesetzes:

  • Elektrische Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Holz- bzw. Pelletheizung
  • Solarthermie
  • Stromheizung
  • Hybridheizung
  • Gas- oder Ölheizung, die zu 65% mit klimaneutraler Biomasse betrieben wird
  • Gasheizung, die auf Wasserstoff umgerüstet werden kann

Finanzierung mit staatlicher Förderung

Der Bund fördert den Umstieg auf eine Heizung, die mit Erneuerbaren Energien betrieben wird, mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, welche Förderungen für SIe in Frage kommen.


Infos zur Förderung

Gebäudeenergiegesetz: Betrieb neuer Gasheizungen ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass sie auf Wasserstoff oder Biomethan umrüstbar sind.

FAQ zum GEG: Betrieb neuer Gasheizungen